Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
ich hoffe, Sie hatten schöne und erholsame Weihnachtsferien und einen guten Start in das Neue Jahr.
Heute erreichte uns eine neue Schulmail mit einigen Details zur Vorgehensweise bei den Testungen ab dem 10. Januar 2022.
Um gerade nach den Ferien möglichst viele Infektionen frühzeitig zu entdecken, werden an allen Schulformen ab dem 10. Januar 2022 zunächst in die bewährten Teststrategien alle Personen, auch immunisierte, verpflichtend einbezogen (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, weitere an Schule Beschäftigte). Die erforderlichen Änderungen der Coronabetreuungsverordnung werden so rechtzeitig auf den Weg gebracht, dass sie ab dem 10. Januar 2022 gelten. Rechtzeitig wird überprüft, ob diese Regelung fortgesetzt wird oder ob Anpassungen an das Testregime erforderlich sind.
Schultestungen für Schülerinnen und Schüler
Ab dem ersten Schultag nach den Weihnachtsferien (10. Januar 2022) gelten die bekannten Testregelungen für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Immunisierungsstatus. Das bedeutet, dass sowohl immunisierte (geimpfte und genesene) als auch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen müssen.
Am ersten Schultag im neuen Jahr (10. Januar 2022) wird daher in allen weiterführenden Schulen eine Testung mit Antigen-Selbsttests bei allen Schülerinnen und Schülern durchgeführt.
Der Ihnen und euch bereits bekannte Testrhythmus wird fortgesetzt: Testung dreimal wöchentlich.
Da am EvB der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler erst am 11. Januar 2022 beginnt, bedeutet dies, dass alle Schülerinnen und Schüler des EvB am Di 11.01., Mi 12.01. und Fr 14.01.22 getestet werden. In den darauffolgenden Wochen werden die Testungen dann jeweils montags, mittwochs und freitags für alle Schülerinnen und Schüler stattfinden.
Testungen von Beschäftigten
Alle Lehrerinnen und Lehrer sowie andere in Schule beschäftigten Personen an den Grund- und Förderschulen sowie an den weiterführenden Schulen, die immunisiert sind, führen ab dem 10. Januar 2022 dreimal pro Woche einen Antigen-Selbsttest in eigener Verantwortung durch oder haben den Nachweis über einen negativen Bürgertest vorzulegen.
Unberührt davon bleibt die im Infektionsschutzgesetz begründete Verpflichtung der nicht immunisierten und in Präsenz tätigen Lehrerinnen, Lehrer und Beschäftigten, an ihren Präsenztagen in der Schule einen Antigen-Selbsttest unter Aufsicht in der Schule vorzunehmen oder den Nachweis über einen negativen Bürgertest vorzulegen.
Ich wünsche Ihnen noch schöne Restferien und bleiben Sie gesund.
Herzliche Grüße
Erhard Seifert