Für die Unterstufe, Klassen 5 -7, besteht ein Handyverbot während der gesamten Unter-richtszeit. Die Mitnahme der ausgeschalteten Geräte ist gestattet.
Die Schüler*innen der Stufen 5, 6 und 7 führen ihre Handys ausgeschaltet in ihren Taschen mit sich und nutzen ihre Handys/Smartphones während des Schultages nur nach ausdrückli-cher Erlaubnis durch eine Lehrkraft und dies auch nur in Ausnahmefällen. Der Schultag bleibt für die Unterstufe „handyfrei“; dies gilt auch für die Zeiten vor und nach dem Unterricht sowie in sämtlichen Pausen.
Bei Verstößen von Unterstufenschülern – auch erstmaligen - wird das Handy eingezogen und kann am Ende des individuellen Schultages vom Besitzer abgeholt werden. Hierüber werden die Eltern verständigt.
Für die Umsetzung unseres Konzepts sind zunächst einige wichtige Änderungen und Regeln beschlossen worden:
1. Die Schüler*innen und Schüler der Jahrgangsstufen 5-7 dürfen ihre Handys sowohl in den Pausen als auch vor Unterrichtsbeginn und nach Schulschluss auf dem Schulge-lände nicht benutzen.
2. Jede/r Schüler*in der Sekundarstufe I (Klasse 5-10) trägt ab dem Schuljahr 2019/20 einen aktuellen Schülerausweis bei sich (die jeweilige Klassenstufe ist auf der Rück-seite vermerkt). Hiermit wird gewährleistet, dass die Lehrerinnen und Lehrer die Schülerinnen und Schüler ihren Klassenstufen zuordnen können (für den Fall, dass die aufsichtführende Person die Schülerin/den Schüler nicht kennt).
3. Das Handy der Schüler*innen muss so gekennzeichnet sein, dass diese es stets als ihr Eigentum identifizieren können.
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Vorgehen bei einem Verstoß gegen das Handyverbot:
Jede/r Schüler*in muss sich mit Hilfe seines/ihres Schülerausweises (auch als Foto auf dem Handy möglich) ausweisen können.
Verwendet eine Schülerin oder ein Schüler der Unterstufe das Handy unerlaubt auf dem Schulgelände:
a) Das Handy muss unverzüglich für den Rest des individuellen Schultages bei Herrn Wulfen (Schulverwaltungsassistent) abgeben werden. Das Handy wird hier selbstverständlich sicher verwaltet.
b) Die Schülerin/ der Schüler wird namentlich erfasst und erhält eine „Wertmarke“ mit der sie/er ihr/sein Handy nach ihrem/seinem Unterrichtsschluss abholen kann.
c) Die Eltern werden über diesen Verstoß mittels eines Formulars informiert, das unterschrieben an die/den jeweilige/n Klassenlehrer*in am Folgetag zurückge-geben wird.
Beim dritten Verstoß verhängt die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer eine pädagogische Maßnahme. Auch hierüber werden die Eltern selbstverständlich informiert.
Für die Mittel- und Oberstufe besteht die Erlaubnis von Handys außerhalb der Unterrichtszeit vor und nach der Unterrichtszeit, sowie in den großen Pausen und der Mittagspause.
In der Mensa gilt für die gesamte Schulgemeinde ein Handyverbot. Eine Ausnahme bildet der Bistroraum, der ausschließlich für die Oberstufe vorgesehen ist.
Die Nutzung des Handys zu unterrichtlichen Zwecken soll für alle SuS weiterhin möglich sein.