Neue Informationen zu den Testungen ab dem 28.02.2022

Geschrieben von EvB-Sekretariat.

Liebe Eltern,

ab Montag, 28. Februar 2022, wird die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen) aufgehoben. Ab der nächsten Woche müssen also nur Personen zwingend getestet werden, die noch nicht immunisiert sind (sog. 3-G-Regel).

Schülerinnen und Schüler können aber nach persönlicher Entscheidung weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen. Im Übrigen bleibt es beim eingeführten Testverfahren (wöchentlich drei Antigen-Selbsttests Mo, Mi und Fr).

Die Pflicht zur Durchführung von wöchentlich drei Antigen-Selbsttests für Lehrkräfte und Beschäftigte, die immunisiert sind, fällt weg.

Die oben beschriebenen Regelungen werden wir bei uns ab Aschermittwoch (2.3.2022) umsetzen.

Da der Genesenenstatus nur 3 Monate gültig ist und die Grundimmunisierung durch zwei Impfungen auch nur 270 Tage gilt, müssen wir diese Daten erneut erfassen. Deshalb wird die Testung am Aschermittwoch potenziell so angesetzt, dass jede Schülerin und jeder Schüler getestet werden kann. Nur wer einen gültigen Impf- oder Genesenennachweis vorweisen kann, muss nicht getestet werden.

Die durchführenden Lehrkräfte bitte ich, folgende Daten in den Listen genau zu erfassen:

  • Datum der Grundimmunierung (Datum der zweiten Impfung)
  • Datum der Boosterimpfung
  • Datum der Genesung
  • Wunsch nach regelmäßiger freiwilliger Testung (trotz Impfung oder Genesung) j/n

Herzliche Grüße

Erhard Seifert
Schulleiter