Änderung zur Maskenpflicht ab Di., 02.11.2021
Ab dem kommenden Dienstag ändern sich für NRW, und damit auch für das EvB, die Vorgaben zum Tragen der Maske/des Mund-Nase-Schutzes im Unterricht. Während des Unterrichts mit festem Sitzplatz ist es den Schüler:innen ab Dienstag nicht mehr vorgeschrieben, eine Maske zu tragen, Masken dürfen aber selbstverständlich auch weiterhin freiwillig getragen werden. Sobald der feste Sitzplatz verlassen wird ist das Tragen einer Maske weiterhin innerhalb des Gebäudes verpflichtend. Lehrer:innen sind ebenfalls von der Maskenpflicht befreit, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Auf allen Wegen im Schulgebäude bleibt die Maskenpflicht bestehen, auf dem Außengelände der Schule besteht weiterhin keine Verpflichtung zum Tragen einer Maske.
Wir weisen darauf hin, dass es sich in beiden Fällen (Ablegen oder Weitertragen des Mund-Nase-Schutzes) um individuelle Entscheidungen handelt, die aufgrund der aktuellen Sachlage von Allen zu respektieren sind. Wir rufen weiterhin zu einem rücksichtsvollen Umgang miteinander auf, von dem das Zusammenleben am EvB seit Beginn der Pandemie durchgehend geprägt war.