Elternbrief vom 28. Mai 2021

Geschrieben von Tobias Schmidt.

Elternbrief vom 28. Mai 2021

Liebe Eltern,

nach den verregneten Pfingsttagen freue ich mich, dass ich Ihnen jetzt endlich einmal gute Nachrichten überbringen kann. Die Inzidenzrate ist nun auch im Oberbergischen Kreis über einen längeren Zeitraum stabil unter 100 geblieben, so dass bei uns der durchgängige Präsenzunterricht in voller Kurs- und Klassenstärke ab dem 31.05.2021 beginnen kann. Die entsprechende offizielle Bestätigung auf der Homepage des OBK liegt seit heute vor.

Die bestehenden strikten Hygienevorgaben (insbesondere Masken- und Testpflicht) gelten weiterhin. Die Notbetreuung und die pädagogische Betreuung entfallen.

Das Ministerium ist voller Zuversicht, dass die deutlich gesunkenen Infektionszahlen, der erhebliche Impffortschritt, die Beibehaltung der zweimal pro Woche stattfindenden verpflichtenden Tests in den Schulen sowie die Beachtung der Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen für fünf Wochen Präsenzunterricht bis zum Beginn der Schulferien Anfang Juli ermöglichen werden.

Präsenzunterricht in Klassen- und Kursstärke

Im Präsenzunterricht in Klassen- oder Kursstärke ist das Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz im Unterricht weiterhin verpflichtend. Zudem müssen sich Schülerinnen und Schüler sowie alle an der Schule Beschäftigten zwei Mal pro Woche einem Antigen-Schnelltest unterziehen. Wir werden die Tests jeweils am Dienstag und Donnerstag in der ersten Stunde durchführen.

Diese Testung ist verpflichtend und kann nur durch die Vorlage eines gültigen Bürgertests oder einer Bescheinigung, die eine Corona-Erkrankung (nicht länger als 6 Monate zurückliegend), attestiert, ersetzt werden. Sollten Sie die Möglichkeit des Bürgertests für Ihr Kind nutzen wollen, bitten wir Sie, dies möglichst am Vortag (Montag bzw. Mittwoch) durchführen zu lassen, damit dies mit unserem Testzyklus übereinstimmt.

Das Schulministerium hat den Schulen inzwischen ein Formular zur Bescheinigung von Schultestungen als Selbsttests zur Verfügung gestellt, um dies auf Wunsch für Schüler*innen, die in der Schule getestet wurden, auszustellen. Durch die Durchführung der Tests in der Schule kann aufgrund der Früherkennung von Infektionen das Risiko für andere deutlich minimiert werden. Insofern ist es völlig verständlich, dass man dafür wertvolle Unterrichtszeit investiert. Die Zeit, die für die Bearbeitung, das Ausfüllen und die Überprüfung von möglicherweise hunderten von Formularen pro Woche benötigt würde, ist aus meiner Sicht nicht mehr zu rechtfertigen. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir keine Bescheinigungen ausstellen werden.

Ganztag und AGs

Der Unterricht im Ganztag findet nach Stundenplan statt. Dies bedeutet, dass nun auch die Schul-AGs in Sport und MINT wieder stattfinden können.

Mensa & Schulcafé

Die Mensa muss bis auf Weiteres geschlossen bleiben. Das Schulcafé bietet die bekannten gesunden Snacks in den Pausen bis 12.00 Uhr an. Dort freut man sich über Unterstützung aus der Elternschaft sowohl als Helfer im Schulcafé wie auch als neue Mitglieder im Verein.

Musikprofil

Die Musikschuldozenten werden in der nächsten Woche die Kleingruppen der Jahrgangsstufen 5 und 6 im Musikprofil wie gewohnt am Dienstag an ihren Instrumenten unterrichten. Leider können die Flexi-Gruppen der Jahrgangsstufen 5 und 6 nicht stattfinden. Die SchülerInnen und Schüler dieser Gruppen erhalten alternativen Musikunterricht.

Sportunterricht

Sportunterricht kann an Schulen im durchgängigen Präsenzbetrieb bei Beachtung der einschlägigen Hygienevorgaben wieder grundsätzlich in vollem Umfang erteilt werden. Allerdings findet dieser in der Regel im Freien statt. Nur zu Prüfungszwecken und bei widrigen Witterungsverhältnissen kann von dieser Regel abgewichen werden. Findet Sportunterricht in Ausnahmefällen in Sporthallen statt, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske; intensive ausdauernde Belastungen in Sporthallen sind unzulässig.

Der Schwimmunterricht soll stattfinden. Beim Sportunterricht im Freien und beim Schwimmunterricht besteht keine Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder sonstigen Mund-Nase-Bedeckung. Die Auswahl der Lerninhalte und der Unterrichtsorganisation muss für den Sportunterricht im Freien, in Sporthallen und beim Schwimmunterricht unter dem Blickwinkel erfolgen, dass ausreichend Abstand gehalten werden kann.

FFP2-Maske im Öffentlichen Nahverkehr

Während das Tragen einer medizinischen Maske als ausreichend angesehen wird, weisen uns die Busunternehmen darauf hin, dass weiterhin für Fahrgäste die Pflicht zum Tagen einer FFP2-Maske besteht.

Planung von Abschlussfeiern

Da die Rahmenbedingungen für die letzten Schultage noch nicht festgelegt wurden, können verlässliche Aussagen zur Zulässigkeit von Abschlussfeiern zurzeit noch nicht gemacht werden. Angesichts der sich derzeit stetig verbessernden Infektionslage gehen wir weiterhin davon aus, dass die Termine für die Abiturentlassung (26.06.21) und auch für die Einschulungsfeier (30.06.21) der neuen Fünftklässler als Präsenzveranstaltung gehalten werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Erhard Seifert