Elternbrief vom 9. April 2021
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
nachdem wir uns in den letzten Tagen eigentlich schon auf die Organisation des Wechselunterrichts und die Testungen in der gesamten Schule vorbereitet haben, informierte uns das Ministerium am späten Donnerstag über die Vorgehensweise für die Woche vom 12.-16.04.21.
Konkret bedeutet dies für die …
Stufen 5-EF
Für die Stufen 5-EF findet Distanzunterricht nach bewährtem Muster statt.
Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 wird ab dem 12. April 2021 eine pädagogische Betreuung ermöglicht. Hierzu ist ein entsprechender Antrag an die Schule zu stellen. Für die Teilnahme am Montag reicht eine E-Mail an das Sekretariat der Schule.
Stufen Q1 und Q2
Die Abschlussklassen Q1 und Q2 haben Präsenzunterricht nach dem bisherigen Modus.
Q1: In Präsenz werden nur die Doppelstunden der Grund- und Leistungskurse unterrichtet. Vom 12.4. bis 16.4. werden für die Einzelstunden wegen der Belastung durch die Interviews für die Berufs- und Studienwahlorientierung keine Aufgaben gestellt. Große Unterrichtsgruppen werden in großen Räumen unterrichtet oder geteilt in benachbarten Räumen von der betreffenden Lehrkraft betreut.
Q2: Der Präsenzunterricht findet nur in den Abiturfächern statt. Der Distanzunterricht in den anderen Fächern wird nicht fortgesetzt. Dabei werden große Kurse in großen Räumen oder in zwei benachbarten Räumen untergebracht, damit die Hygieneregeln eingehalten werden können. Die Einzelstunden werden wegen der angestrebten Minimierung des Infektionsrisikos nicht in Präsenz durchgeführt. Es besteht aber die Möglichkeit, diese Einzelstunden durch Videokonferenzen, Erreichbarkeit über TEAMS oder in der Schule abzudecken.
Wir erlauben den Schülerinnen und Schülern der Q2 an den fünf Schultagen von Mittwoch, dem 14.04. bis Dienstag, den 20.04.21 ihre Mottotage abzuhalten. Hierbei wird es aber keine aufgebaute Bühne mit entsprechenden Showdarbietungen geben. Letztlich ist es den Schülerinnen und Schülern der Q2 nur gestattet, verkleidet entsprechend der gewählten Motti in die Schule zu kommen. Weitergehende Aktionen sind aufgrund der Corona-Verordnung nicht gestattet.
Allgemeine Testpflicht
Ab der kommenden Woche wird eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler eingeführt. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.
Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt.
Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und werden in die Aula zur Meldung an die Schulleitung geschickt. Danach dürfen sie das Schulgelände ungetestet nicht mehr betreten.
Den Schulen ist freigestellt, angehende Abiturientinnen und Abiturienten (Q1 und Q2) auf Wunsch und nach Beratung durch die Schulleitung vom Präsenzunterricht freizustellen – ohne dass hieraus ein Anspruch auf individuellen Distanzunterricht entsteht. Gleichwohl gibt es auch in diesem Zeitraum beispielsweise für die Zulassung zum Abitur oder auch die Rückgabe von Klausuren verpflichtende Anwesenheitstermine für die Schülerinnen und Schüler.
Schülerinnen und Schüler, die von dieser Option Gebrauch machen möchten, stellen bitte einen entsprechenden Antrag an die Schulleitung. Bei nichtvolljährigen Schülerinnen und Schülern wird dieser Antrag durch die Erziehungsberechtigten gestellt. Eine Anwesenheit auf dem Schulgelände ist nur mit dem Nachweis einer negativen Testung
möglich.
Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern eine gute Vorbereitung auf ein erfolgreiches Abitur
Zeitpunkte der Testungen
Wir beginnen damit sofort am Montag, den 12.04., um uns einen Überblick über den Infektionsstatus nach den Osterferien zu ermöglichen. Durch frühzeitige Erkennung möglicher Infektionen lassen sich Quarantänen insbesondere für die Q2 vermeiden. Alle weiteren Testungen sollen jeweils in den Leistungskurssitzungen am Donnerstag und Dienstag stattfinden.
Erste Testung
Q1: Am Montag, 12.04.21 werden die Selbsttests in den dann stattfindenden Kursen der Q1 durchgeführt (75 SuS). Alle hierdurch nicht erfassten Schüler*innen werden sich in der 3. Stunde in Raum 010 zu einem Selbsttest einfinden. Erst dann ist die Teilnahme am Unterricht möglich.
Q2: Am Montag, 12.04.21 werden die Selbsttests in den stattfinden Kursen der ersten Doppelstunde der Q2 durchgeführt. Alle hierdurch nicht erfassten Schüler*innen werden sich in der 3. Stunde in der Mensa zu einem Selbsttest einfinden. Für so noch nicht erfasste Schülerinnen und Schüler, die zu den Leistungskursen der Leistungskursschiene 1 am Nachmittag erscheinen, werden die fehlenden Tests vor Unterrichtsbeginn in den jeweiligen Leistungskursen durchgeführt.
Zweite Testung
Die zweite Testung ist für Donnerstag, den 15.04.21 in der ersten Stunde vorgesehen.
Fehlzeiten
Sollten Schüler*innen der Q1 und/oder Q2 auf Grund von Krankheit oder aus anderen schwerwiegenden Gründen fehlen, so ist es wichtig, dass sie die Schule vorab über das Datum ihrer Rückkehr in den Präsenzunterricht per E-Mail an das Sekretariat informieren, damit eine Testung vor Beginn des Unterrichts durchgeführt werden kann
Durchführung der Tests
Damit Sie sich zusammen mit Ihren Kindern besser auf die Durchführung des Tests vorbereiten können, haben ich Ihnen den Link zu einem Erklärvideo eingestellt:
https://www.roche.de/patienten-betroffene/informationen-zu-krankheiten/covid-19/sars-cov-2-rapid-antigen-test-patienten-n/#anchor-handhabung (Externer Link)
Vor der Durchführung des Tests sollen die Kinder möglichst die Hände waschen. Da dies nicht gleichzeitig für mehrere Hundert Kinder möglich sein wird, ist es wichtig, dass Ihr Kind beim Betreten der Schule die Hände gründlich desinfiziert. Dies soll natürlich grundsätzlich der Fall sein und nicht nur am Tag der Testung.
Die positiv getesteten Schülerinnen und Schüler werden nach dem Test in der Aula von einer Lehrkraft betreut. Die Erziehungsberechtigten werden in diesem Falle unverzüglich von uns informiert und dann gebeten Ihr Kind abzuholen, da die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in Frage kommt. Unter bestimmten Bedingungen können in Absprache mit der Schulleitung Schülerinnen und Schüler auch selbstständig nach Hause entlassen werden.
Ein positives Testergebnis ist durch eine PCR-Testung durch einen Arzt oder Ärztin zu überprüfen. Eine erneute Teilnahme am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Testergebnis wieder möglich. Bis zu einem PCR-Testtermin sollte sich die Person freiwillig in häusliche Isolation begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen.
Dringende Empfehlung:
Bisher wurden Personen von Quarantänemaßnahmen ausgenommen, wenn sie konsequent eine FFP-2-Maske trugen. Aufgrund der deutlich aggressiveren britischen Mutante dürfen Personen nunmehr nur noch von Quarantänemaßnahmen ausgenommen werden, wenn BEIDE Seiten, also die infizierte Person und die potentiell anzusteckende Person, eine FFP2-Maske trugen. Wir empfehlen deshalb DRINGEND auch den Schülerinnen und Schülern, sich in der Schule mit FFP2-Masken zu schützen.
Herzliche Grüße und uns allen ein gutes Gelingen.
Erhard Seifert
Schulleiter