Informationen zum Schulbetrieb ab dem 11.1.2021
Beitrag vom 07.01.2021:
Schulbetrieb ab dem 11.1.2021
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
Ich hoffe, Sie hatten schöne und angenehme Weihnachtsferien und ich wünsche Ihnen für das Neue Jahr gute Gesundheit und viel Erfolg!!
In der heutigen Mail des Ministeriums wurden die bereits in der Pressekonferenz angesprochenen Maßnahmen zum Schulbetrieb ab dem 11. Januar 2021 spezifiziert.
Unterricht
Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Die Regelungen zur Aussetzung des Präsenzunterrichts sowie zur Erteilung des Distanzunterrichts gelten grundsätzlich auch für alle Abschlussklassen.
Dies bedeutet:
Die SuS aller Jahrgangstufen werden über TEAMS mit entsprechendem Unterrichtsmaterial und Aufgaben versorgt. Video-Konferenzen finden in begrenztem Umfang gemäß dem geltenden Stundenplan statt und werden von den Lehrkräften im Kalender von TEAMS ausgewiesen.
Qualifizierte Betreuung:
Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder - soweit möglich - zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt.
Ab Montag, den 11. Januar 2021, ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen könnte (das Anmeldeformular ist als Anlage beigefügt). Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums.
Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen - auch wenn sie sich in der Schule befinden - am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil.
Dies bedeutet:
Sollten Sie für Ihr Kind aus den Jahrgangsstufen 5 oder 6 Betreuungsbedarf haben, bitte ich Sie, das entsprechende Antragsformular (HIER KLICKEN, um das Formular direkt herunterzuladen) auszufüllen und bis Dienstag, den 12.1.21 an das Sekretariat per Email zu senden. Sollten Sie bereits für Montag, den 11.1.21 Betreuungsbedarf haben, bitten wir um Mitteilung auch per Telefon bis Freitag, den 8.1.21 bis 14 Uhr.
Klassenarbeiten und Klausuren:
Für Klassenarbeiten gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat. Ausnahmen hiervon gelten für in diesem Halbjahr noch zwingend zu schreibende Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2; hier können die nach APO-GOSt erforderlichen, wegen der Unterrichtsausfälle vor Weihnachten aber noch nicht geschriebenen Klausuren im Einzelfall unter Einhaltung der Hygienevorgaben der CoronaBetrVO im Präsenzformat geschrieben werden.
Dies bedeutet:
Da alle Klausuren in der Q2 bereits geschrieben sind, werden ab nächste Woche nur noch die Klausuren der Q1 im Präsenzformat gemäß Plan stattfinden.
Am 25. Januar 2021 werden die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erneut mit der Bundeskanzlerin zusammenkommen und das weitere Vorgehen beraten. Möglichst zeitnah wird das Schulministerium NRW davon dann auch die Schulen in Kenntnis setzen. Sollten sich zwischenzeitlich Änderungen ergeben, werden wir Sie umgehend informieren.
Wenn Ihr Kind noch für den Distanzunterricht notwendige Materialien in der Schule haben sollte, bitte ich Sie zwecks Terminvereinbarung vor der Abholung der Materialien in der Schule anzurufen.
Wir hätten uns sicherlich alle einen anderen Start in das Neue Jahr gewünscht hätten. Doch seien Sie versichert, dass wir alles Erdenkliche tun werden, damit durch die beschriebenen Einschränkungen keine Nachteile für Ihr Kind entstehen. Wir hoffen alle darauf, dass ab Februar eine gewisse Normalität wieder Einzug halten wird.
Mit freundlichen Grüßen
Erhard Seifert Peter Oberberg
(Wipperfürth, den 07.01.2021)