Blitz-Entscheid zu Corona vom 11.12.2020

Geschrieben von der EvB-Schulleitung.

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

vor wenigen Stunden hat das Schulministerium eine Blitz-Entscheidung getroffen und uns dies zunächst nur über die Presse zur Kenntnis gebracht. Inzwischen liegt uns aber eine E-Mail vor, die die Regelungen spezifiziert. Im Folgenden haben wir den Inhalt der Mail vorangestellt und in rot die für uns geltenden Konsequenzen aufgeführt.

Ab Montag, den 14.12.2020 gilt:

Jahrgangsstufen 5-7:

In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.

Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.

Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020.

Dies bedeutet, dass Sie Ihre Kinder (Jahrgangsstufe 5-7) in der nächsten Woche vom Präsenzunterricht befreien lassen können. Dies erfolgt in schriftlicher Form. Bitte schicken sie eine entsprechende E-Mail an das Sekretariat. Frühester Termin für eine Befreiung ist Montag, der 14. Dezember 2020.

Der Präsenzunterricht erfolgt gemäß dem geltenden Stundenplan inklusive Nachmittagsunterricht.

Die SchülerInnen der Jahrgangsstufen 5-7, die von Eltern vom Präsenzunterricht schriftlich befreit sind, erhalten über TEAMS Unterrichtsmaterialien und Aufgaben in Distanz.

Jahrgangstufen 8-Q2 :

In den Jahrgangstufen 8 bis Q2 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.

Dies bedeutet, dass die SuS der Jahrgangstufen 8-Q2 über TEAMS mit entsprechendem Unterrichtsmaterial und Aufgaben versorgt werden. Video-Konferenzen finden in begrenztem Umfang gemäß dem geltenden Stundeplan statt und werden von den Lehrkräften im Kalender von TEAMS ausgewiesen.

Klassenarbeiten und Klausuren:

Zu Klassenarbeiten führt das Minsterium aus:

Für den Fall, dass Sie (die Schulen) in der kommenden Woche Klassenarbeiten, Klausuren oder sonstige Prüfungen angesetzt haben, möchte ich Sie bitten, im Einzelfall zu prüfen, was davon gänzlich, auch im Sinne einer Entlastung, entfallen oder verschoben werden kann. Sollte beides nach gründlicher Abwägung nicht möglich sein, müssen die betroffenen Schülerinnen und Schüler nach Aufforderung für den Zeitraum der Klassenarbeit bzw. der Prüfung in die Schule kommen.

Am EvB haben wir entschieden, dass die Klassenarbeiten in der Sek I in der nächsten Woche nicht geschrieben werden, da nicht gewährleistet ist, dass alle SuS anwesend sind und Eltern sich nicht unter Druck gesetzt fühlen sollen, Ihre Kinder zu den Klassenarbeiten zu schicken.

Für die Sek II haben wir hinsichtlich der Klausuren Folgendes beschlossen:

EF: Die noch verbleibenden Klausuren der EF werden auf Termine nach dem 10. Januar 2021 verschoben. Klausurplan folgt in TEAMS.

Q1: Die Klausuren in der Q1 finden in der kommenden Woche wie geplant statt. Die SuS schreiben entweder in kleinen Gruppen oder entsprechend großen Räumen.

Q2: Die Klausuren in der Q2 finden in der kommenden Woche sowie am 07. und 08. Januar 2021 wie geplant statt. Die SuS schreiben entweder in kleinen Gruppen oder entsprechend großen Räumen.

Die SchülerInnen der Sek II, die ihre Klausuren versäumt haben, weisen wir darauf hin, dass ein Antrag zur Nachschrift wie üblich bei der Schulleitung umgehend, ggf. per Mail, zu stellen ist.

Unterrichtsfreie Tage:

An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.

Für die SchülerInnen bedeutet dies, dass an diesen Tagen weder Präsenz- noch Distanzunterricht stattfindet. Davon unberührt bleiben die Nachschriften in der Q2.

Wir bitten um Ihr Verständnis für die sehr kurzfristige Information und wünschen Ihnen ein schönes Wochenende.

Erhard Seifert, Peter Oberberg und Thomas Schnober