Unterrichtsplanung der nächsten Wochen (Stand: 15.5.2020)
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
die erste Woche nach Wiederbeginn des Unterrichts ist geschafft. Da 30-35% unserer Kolleginnen und Kollegen (in anderen Schulen sind die Zahlen ähnlich) der Risikogruppe angehören und nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden dürfen , war es an manchen Tagen schon eine besondere Herausforderung Präsenz- und Online-Unterricht in verschiedenen Jahrgangsstufen zu kombinieren, die Abiturprüfungen in Kleingruppen durchzuführen und auch die Steuerung der Schülerbewegungen im Gebäude zur Einhaltung der Hygienerichtlinien zu übernehmen. Ich finde, dass wir diese vielfältigen Aufgaben in dieser ersten Woche nach Wiederbeginn des Unterrichts der Q1 recht gut gemeistert haben.
Um Ihre Planung in den nächsten Wochen zu erleichtern, finden Sie DURCH KLICKEN AUF DIESEN LINKeine Tabelle, aus der hervorgeht, an welchen Tagen wir bestimmte Jahrgangsstufen zum Präsenzunterricht bzw. für Klausuren eingeplant haben. In der Sekundarstufe I wird immer die genannte Stufe komplett in der Schule erwartet, während die Stufen EF und Q1 jeweils nur mit bestimmten Kursen eingeplant sind. Die entsprechenden Details werden zeitnah durch unsere Koordinatoren kommuniziert.
Laut Schulministerium sind Schülerinnen und Schüler grundsätzlich nach Wiederaufnahme des Schul- und Unterrichtsbetriebes verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Schulpflicht und damit zur Teilnahmepflicht. Dies gilt auch für den Fall eines eingeschränkten Unterrichts.
Sofern Schülerinnen und Schüler eine Corona-relevante Vorerkrankung haben oder mit Angehörigen mit entsprechenden Vorerkrankungen in häuslicher Gemeinschaft leben, entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 unter den folgenden Voraussetzungen:
Für Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden die Eltern, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte - die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird angeraten. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch die Teilnahme am Präsenzunterricht bei ihrem Kind möglich ist. Bei begründeten Zweifeln kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen.
Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht, wenn ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt.
Für die Schülerinnen und Schüler entfällt lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen und Kursarbeiten bleibt bestehen.
Sollten Sie aus den oben genannten Gründen, ihr Kind nicht in die Schule schicken wollen, bitte ich Sie, dies umgehend der Schulleitung mitzuteilen.
Nun wünsche ich Ihnen ein schönes Wochenende.
Herzliche Grüße
Erhard Seifert
Schulleiter