Nachruf - Das EvB-Gymnasium Wipperfürth trauert um Herrn Oberstudienrat Josef Büchel

Geschrieben von der EvB-Schulleitung am .

Nachruf

12. März 1940 - 29. Juli 2020

Wir trauern um unseren ehemaligen Kollegen Herrn OStR Josef Büchel. Mit ihm verlieren wir einen engagierten Menschen, der nicht nur als Beratungslehrer immer ein offenes Ohr für seine Schülerinnen und Schüler hatte. Im Unterricht seiner Fächer Katholische Religion und Latein vermochte er es, auf seine einzigartige Weise zu begeistern und Interesse zu wecken.

Im Rahmen des Schüleraustauschs mit Litauen und verschiedenen Studienfahrten nach Polen und Italien hat er viel für den europäischen Gedanken getan. Mit seinem gelebten Glauben und seiner Verbundenheit zum Bergischen Land hat er das EvB Gymnasium geprägt.

Wir trauern mit seiner Familie und werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

Im Namen der ganzen Schulgemeinde

Erhard Seifert und Peter Oberberg

Einschulung 2020 am EvB-Gymnasium

Geschrieben von E. Slach am .

Liebe Schulgemeinde, liebe Eltern, liebe zukünftige Fünftklässler!

Aufgrund der Corona-Pandemie musste die Einschulungsfeier vor den Sommerferien leider ausfallen. In einem etwas veränderten Rahmen wollen wir nun am Dienstag, den 11. August 2020 die Kinder und ihre Angehörigen klassenweise in der Aula unserer Schule begrüßen. Die Anzahl der teilnehmenden Familienmitglieder ist nicht begrenzt. Jedes Familienmitglied soll bitte einen Mund-Nasenschutz tragen. In der Aula selbst wird es Platzmarkierungen für die jeweilige Klasse geben. Bitte lassen Sie die markierten Stühle frei.

Nach den Ansprachen und der Begrüßung der Kinder gehen diese mit ihrem Klassenlehrer/ihrer Klassenlehrerin und den Mentoren zum Klassenraum. Die Angehörigen sind derweil eingeladen, in der Pausenhalle bei Kaffee und Kuchen zu verweilen, bis die Kinder wieder bei ihren Familien sind. Bitte folgen Sie bei Ihren Wegen durch unsere Schule den vorgegebenen Wegen.

14.30 Uhr Klasse 5a, Klassenlehrer Herr Dudziak

15.15 Uhr Klasse 5b, Klassenlehrer-Team Frau Feistel / Herr Bünger

16.00 Uhr Klasse 5c, Klassenlehrer Herr Ebbinghaus

!! UPDATE !! UNTERRICHTSPLANUNG DER NÄCHSTEN WOCHEN (STAND: 29.5.2020)

Geschrieben von EvB-Schulleitung am .

Aus organisatorischen Gründen war eine leichte Anpassung der Planung für die kommenden Wochen notwendig. Die Änderungen sind hier im Dokument gelb hervorgehoben, um eine gute Übersichtlichkeit zu gewährleisten. 

Beachtet/Beachten Sie bitte auch die Ergänzungen zur Terminierung der Zeugnisübergabe(n) für die einzelnen Klassen und Jahrgangsstufen am Ende der Tabelle. Die vorherige Tabelle verliert durch Veröffentlichung der aktuellen Version ihre Gültigkeit.

 

Schlag den (Sport)Lehrer... - Das EvB bleibt in Bewegung

Geschrieben von J. Weber am .

Der Sportunterricht in der Schule darf leider weiterhin nicht stattfinden, aber Bewegung und Spaß sollen bleiben. Die SportlehrerInnen des EvB-Gymnasiums haben daher die digitale Wettkampfarena eröffnet und werden nun jede Woche neue kleine Challenges bereitstellen. Kleine Aufgaben, die zum Beispiel Geschicklichkeit, Koordination oder Kraft erfordern, sollen gleichzeitig auch Spaß und Bewegung in den "schulischen" Alltag zuhause bringen. Mit kleinen Videos geben die SportlehrerInnen die Aufgaben und ihre Rekorde vor. Danach heißt es: Beat The Teacher!

Jede/r schulangehörige kann mitmachen und findet unter folgendem Link die Challenges und alle weiteren Informationen: https://sway.office.com/dKZHBdeS0CFEFvoi?ref=Link

Da alle SchülerInnen und das Kollegium Microsoft Teams nutzen, können sie sich mit diesen jeweiligen Zugangsdaten bei der Seite anmelden. Viel Erfolg!

Unterrichtsplanung der nächsten Wochen (Stand: 15.5.2020)

Geschrieben von E. Seifert am .

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

die erste Woche nach Wiederbeginn des Unterrichts ist geschafft. Da 30-35% unserer Kolleginnen und Kollegen (in anderen Schulen sind die Zahlen ähnlich) der Risikogruppe angehören und nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden dürfen , war es an manchen Tagen schon eine besondere Herausforderung Präsenz- und Online-Unterricht in verschiedenen Jahrgangsstufen zu kombinieren, die Abiturprüfungen in Kleingruppen durchzuführen und auch die Steuerung der Schülerbewegungen im Gebäude zur Einhaltung der Hygienerichtlinien zu übernehmen. Ich finde, dass wir diese vielfältigen Aufgaben in dieser ersten Woche nach Wiederbeginn des Unterrichts der Q1 recht gut gemeistert haben.

Um Ihre Planung in den nächsten Wochen zu erleichtern, finden Sie DURCH KLICKEN AUF DIESEN LINKeine Tabelle, aus der hervorgeht, an welchen Tagen wir bestimmte Jahrgangsstufen zum Präsenzunterricht bzw. für Klausuren eingeplant haben. In der Sekundarstufe I wird immer die genannte Stufe komplett in der Schule erwartet, während die Stufen EF und Q1 jeweils nur mit bestimmten Kursen eingeplant sind. Die entsprechenden Details werden zeitnah durch unsere Koordinatoren kommuniziert.

Laut Schulministerium sind Schülerinnen und Schüler grundsätzlich nach Wiederaufnahme des Schul- und Unterrichtsbetriebes verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Schulpflicht und damit zur Teilnahmepflicht. Dies gilt auch für den Fall eines eingeschränkten Unterrichts.

Sofern Schülerinnen und Schüler eine Corona-relevante Vorerkrankung haben oder mit Angehörigen mit entsprechenden Vorerkrankungen in häuslicher Gemeinschaft leben, entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 unter den folgenden Voraussetzungen:

Für Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden die Eltern, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte - die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird angeraten. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch die Teilnahme am Präsenzunterricht bei ihrem Kind möglich ist. Bei begründeten Zweifeln kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen.

Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht, wenn ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt.

Für die Schülerinnen und Schüler entfällt lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen und Kursarbeiten bleibt bestehen.

Sollten Sie aus den oben genannten Gründen, ihr Kind nicht in die Schule schicken wollen, bitte ich Sie, dies umgehend der Schulleitung mitzuteilen.

Nun wünsche ich Ihnen ein schönes Wochenende.

Herzliche Grüße
Erhard Seifert
Schulleiter