Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb nach den Herbstferien 2020

Geschrieben von E. Seifert.

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

am 26.10. beginnt der Schulbetrieb mit einem Pädagogischen Tag für das Lehrpersonal. Euch, liebe Schülerinnen und Schüler, begrüßen wir dann am Dienstag, den 27.10., wieder zum Unterricht in der Schule.

Da die Infektionszahlen der Corona-Pandemie gerade in den letzten Tagen deutlich angestiegen sind, hat das Schulministerium in seiner letzten Mail vom 21.10.20 neue Rahmenbedingungen für den Schulbetrieb bekannt gegeben, die ich im Folgenden kurz erläutern möchte.

Die Schulen sollen ihren an das Corona-Infektionsgeschehen angepassten Betrieb mit Unterricht nach Stundentafel nach den Herbstferien unverändert fortsetzen. Neben den Maßnahmen der AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) wird auch das Lüften der Klassenräume, Fachräume und Turnhallen als ein wesentlicher Beitrag zur Verringerung des Risikos einer Ansteckung erkannt.

Lüften:

Das Umweltbundesamt empfiehlt ein Stoßlüften alle 20 Minuten und ein Querlüften, wo immer es möglich ist. Um beides gleichzeitig zu ermöglichen, werden wir am EvB in der Mitte jeder Unterrichtsstunde durch einen Gong signalisieren, dass in jedem benutzten Raum die Fenster und Türen für 3 bis 5 Minuten geöffnet werden. Dadurch erreichen wir nicht nur einen Luftaustausch im Raum sondern auch auf den Fluren und Korridoren. In den Pausen (5-Minuten Pausen, große Pausen und Mittagspause) wird während der gesamten Pausendauer gelüftet.

Da die Temperatur durch das Lüften in den Räumen sicherlich etwas absinken wird, sollten die Schülerinnen und Schüler dies bei der Wahl ihrer Kleidung berücksichtigen.

Maske:

Anlässlich des aktuellen und beschleunigten Infektionsgeschehens knüpft Nordrhein-Westfalen weitgehend wieder an die bewährten Regelungen der Zeit unmittelbar nach den Sommerferien an. Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung tragen; dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 auch wieder im Unterricht und an ihrem Sitzplatz.

Lehrkräfte müssen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie im Unterricht einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können.

Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung kann die Schulleitung nach Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests generell aus medizinischen Gründen befreien, eine Lehrerin oder ein Lehrer aus pädagogischen Gründen zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten. In diesen Fällen ist in besonderer Weise auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern – wenn möglich – zu achten.

Diese Regelungen sollen bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22. Dezember 2020 gelten.

Ich hoffe, dass wir durch die geschilderten Maßnahmen das Risiko eines Infektionsfalles am EvB geringhalten oder besser noch, wie bisher ganz vermeiden können.

Bis bald und bleiben Sie gesund.

Erhard Seifert
Schulleiter