Umgang mit Corona am EvB - Vorgehen bei einem Infektionsfall

Geschrieben von Tobias Schmidt.

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, im Folgenden erläutert die Schulleitung, welches Vorgehen im Fall einer COVID-19-Infektion für die direkten (K1) und indirekten (K2) "Kontaktpersonen" zu erwarten ist. Wir hoffen selbstverständlich, dass wir durch ein weiteres kluges und umsichtiges Vorgehen ohne die entsprechenden Maßnahmen gut durch die Pandemie kommen werden!

Sobald bekannt ist, dass eine infizierte Person eine Schule besucht oder dort arbeitet, informiert das Gesundheitsamt die Schule und stellt zusammen mit der Schulleitung die Gruppe der Personen fest, die in der Phase der akuten Ansteckung im direkten Kontakt mit der infizierten Person standen (Kontakte 1.Ordnung, kurz "K1-Kontakte/K1-Personen"). Dieser Personenkreis wird zunächst von der Schulleitung informiert und muss sich direkt in Quarantäne begeben.

Die Daten dieser K1-Kontakte werden von der Schulleitung erfasst und dem Gesundheitsamt übermittelt. Daraufhin nimmt das Amt Kontakt zu jeder einzelnen Person auf und fällt anschließend die Entscheidungen bzgl. vorzunehmender Abstriche ("Corona-Test") und der Ausgabe möglicher Quarantäneverfügungen.

Kontakte von K1-Personen (Geschwister, Eltern etc.) werden als Kontakte 2.Ordnung (kurz "K2-Kontakte/K2-Personen") bezeichnet und werden nicht bzw. dürfen nicht vom Schulbetrieb oder anderen Aktivitäten ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für Mitschülerinnen und Mitschüler, die nicht vom Gesundheitsamt als K1-Kontakte eingestuft wurden. Dieses Vorgehen orientiert sich an den Vorgaben des RKI (Robert-Koch-Institut).

Eltern von als "K2" eingestuften Kindern können bei der Schulleitung eine Befreiung vom Unterricht bis zur Feststellung des Testergebnisses der K1-Person beantragen. Bei positivem Testergebnis der K1-Person müssen diese Kinder in Quarantäne, ansonsten kommen sie zurück zur Schule.