Notfallbetreuung in den Osterferien

Geschrieben von Tobias Schmidt.

Notfallbetreuung in den Osterferien

Liebe Eltern der Klassen 5 und 6,

wie wir Ihnen bereits mitteilten wurde die Regelung zur möglichen Notfallbetreuung seit dem 23.3.2020 erweitert. Es gilt:

- Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

- Der zeitliche Umfang der Notbetreuung wird ausgeweitet. Die Notbetreuung steht an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

Da das Sekretariat ab dem 4.4.20 nicht mehr besetzt ist, haben wir ein Notfallhandy eingerichtet, unter dem Sie die Schulleitung bei kurzfristiger Inanspruchnahme des Angebots der Notbetreuung in den Osterferien erreichen können: 0177-7730155

Das Anmeldeformular des Schulministeriums finden Sie unter: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Herzliche Grüße und gute Gesundheit

Erhard Seifert
Schulleiter