Regelung der Notfall-Betreuung ab Mittwoch am EvB (Stand: 16.03.2020)
Sehr geehrte Eltern der Jahrgangsstufen 5 und 6,
Ab Mittwoch, 19.3. soll es in den Schulen eine Notfall-Betreuung für die Kinder geben, deren Eltern in einer der unten genannten kritischen Infrastrukturen tätig sind. Wenn Sie einer der genannten Berufsgruppen angehören und eine Betreuung für Ihr Kind benötigen, sollten Sie uns umgehend kontaktieren. Ihr Arbeitgeber muss die besondere Wichtigkeit Ihrer Tätigkeit für den Betrieb bescheinigen. Diese Bescheinigung legen Sie bitte der Schulleitung vor.
Der folgende Personenkreis ist in einer "Kritischen Infrastruktur" tätig:
Sektor Energie · Strom, Gas, Kraftstoffversorgung (inklusive Logistik) · insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
Sektor Wasser, Entsorgung · Hoheitliche und privatrechtliche Wasserversorgung · insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
Sektor Ernährung, Hygiene · Produktion, Groß-und Einzelhandel (inklusive Zulieferung, Logistik)
Sektor Informationstechnik und Telekommunikation· insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
Sektor Gesundheit · insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore
Sektor Finanz- und Wirtschaftswesen · insbesondere Kreditversorgung der Unternehmen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers · Personal der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes (insbesondereAuszahlung des Kurzarbeitergeldes)
Sektor Transport und Verkehr · insbesondere Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher Personennah- und Personenfern- und Güterverkehr · Personal der Deutschen Bahn und nicht bundeseigenen Eisenbahnen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
Personal zur Aufrechterhaltung des Flug- und Schiffsverkehrs
Sektor Medien · insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko-und Krisenkommunikation
Sektor staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune) · Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justizvollzug, Veterinärwesen, Lebensmittelkontrolle, Asyl- und Flüchtlingswesen einschließlich Abschiebungshaft, Verfassungsschutz, aufsichtliche Aufgaben sowie Hoch-schulen und sonstige wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit sie für den Betrieb von sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder unverzichtbaren Aufgaben zuständig sind · Gesetzgebung/Parlament
Sektor Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe · Sicherstellung notwendiger Betreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
Mit freundlichen Grüßen
Erhard Seifert
Schulleiter